Das Zedler-Institut in den Medien
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„Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, 1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen…,“ so § 7 Absatz 2 des europaweit gültigen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
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Als erstem Unternehmen der Fahrradbranche wurde dem Zedler-Institut aus Ludwigsburg die Ehre zuteil, in den Kreis der deutschen Klimaschutz-Unternehmen aufgenommen zu werden.
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Pedelecs sind teuer und haben lange Lieferzeiten. Die Alternative: Ein Rad mit einem Bausatz zum E-Bike umrüsten. Geht das so einfach? Und wie teuer ist das? Hier erklären zwei Experten, was man dazu wissen sollte und was sie davon halten.
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Zwischen Tradition und Moderne // Qualitative Studie
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5. Status quo-Erfassung für Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Handwerk
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Zedler-Institut in der Residenzstadt erhält Besuch und Auszeichnung.