Das Zedler-Institut in den Medien
Lesedauer 0:45 Minuten
„Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, 1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen…,“ so § 7 Absatz 2 des europaweit gültigen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
Lesedauer: 0:30 Minuten
Als erstem Unternehmen der Fahrradbranche wurde dem Zedler-Institut aus Ludwigsburg die Ehre zuteil, in den Kreis der deutschen Klimaschutz-Unternehmen aufgenommen zu werden.
mybike-magazin.de 21.01.2023
Lesedauer 1:10 Minuten
Garantie, Sachmängelhaftung, Kulanz…Wenn das teure (E-) Bike schlapp macht, geht es neben Ursachenforschung auch um Rechtskenntnis. Ein Report aus dem Spannungsfeld zwischen Radler, Händler und Hersteller.
Lesedauer 1:30 Minuten
Zwischen Tradition und Moderne // Qualitative Studie
(…)
5. Status quo-Erfassung für Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Handwerk
Lesedauer 1:45 Minuten
Lesedauer: 3:50 Minuten
Im Baumarkt, online oder beim Discounter tauchen immer wieder E-Bikes zu Tiefstpreisen auf, aber längst nicht jedes Schnäppchen entpuppt sich hinterher als Glücksgriff. Es gibt einige Punkte, die man vor dem Kauf unbedingt prüfen sollte. Wir haben bei der Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen nachgefragt, einem Unternehmen der Zedler-Gruppe, die seit 1993 Gutachten zu Fahrradunfällen und Produktversagen für Gerichte, Versicherer, Fahrradhersteller und Privatpersonen erstellt.